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Die Kirchensteuer

Fakten zur Kirchensteuer

Bildquellen: Peter Bongard, Esther StoschKirchensteuerDie Kirchensteuer ermöglicht ein breites Spektrum an Gottesdiensten, Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene - darunter Konzerte, Gesprächskreise, Pilgerausflüge, Chorangebote und vieles mehr

 

Was macht die EKHN mit ihren Einnahmen, insbesondere der Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist die mit Abstand größte Einnahmequelle. Dank der Kirchensteuer kann die EKHN ein breites Spektrum an Veranstaltungen und verlässlichen Dienste anbieten, die vielen Menschen zugutekommen. Vor Ort beteiligen sich rund Tausend Gemeinden und mehrere Dekanate am geistlichen, kulturellen und sozialen Leben. Viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene wirken aktiv mit und finden darin eine persönliche Heimat. Weit über 60.000 Ehrenamtliche beteiligen sich daran. Ihnen stehen zahlreiche haupt- und nebenamtlich Beschäftigte zur Seite, denen die EKHN dank der Kirchensteuer eine verlässliche Arbeitgeberin sein kann. Die EKHN pflegt eine Kultur der Nächstenliebe, fördert Begabungen und achtet die Würde und Empfindsamkeit allen Lebens. Die EKHN versteht sich als Teil der Zivilgesellschaft. Sie ist Trägerin vieler diakonischer Einrichtungen, die sie in die professionelle Daseinsvorsorge der Gesellschaft einbringt. Die Einrichtungen stehen Menschen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite. In dieser Funktion bringt die EKHN ihre knapp 600 Kindertagesstätten und andere Bildungseinrichtungen, ihre Beratungsstellen, Fachdienste und Kulturangebote ein. Viele von ihnen werden zwar durch öffentliche Gelder mitfinanziert, doch die EKHN bringt als Trägerin jeweils einen Eigenanteil auf. Dieser stammt zum größten Teil aus der Kirchensteuer, die auf diese Weise in die Gesellschaft zurückfließt. 
Über die Aktivitäten und die aktuelle Finanzlage informieren auch die Jahresberichte

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die Kirchensteuer beträgt in der EKHN neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer. Die echte Belastung durch die Kirchen-steuer ist aber meist um 20 bis 48 Prozent geringer, weil sie bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann. Das verringert die zu zahlende Einkommensteuer. Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer entrichtet, bezahlt auch meist keine Kirchensteuer. Dies trifft in der Regel auf Personen zu, die keinen oder nur einen geringen Verdienst haben.

Für wen kann ein Kappungsantrag sinnvoll sein?

Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von circa 265.000 Euro (Grundtabelle) oder circa 530.000 Euro (Splittingtabelle) kann ein Kappungsantrag gestellt werden. Dann kommt ein anderer Berechnungsmodus zum Zuge, bei dem 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens als Kirchensteuer berechnet wird. Das kann zu einem etwas günstigeren Ergebnis führen. Für Mitglieder, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb der genannten Beträge liegt, ist die konventionelle Berechnung die günstigere Variante.

Gibt es einen Kirchensteuererlass auf Abfindungen?

Die EKHN erlässt ihren Mitgliedern auf Antrag 50% der auf eine Abfindung entfallenden Kirchensteuer. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Schreiben

Was zahlen Ehepartner, die nicht der gleichen Konfession angehören?

Wenn ein Ehepartner evangelisch und der andere katholisch ist, wird die Kirchensteuer auf beide Kirchen gleich verteilt. Wenn der Ehepartner, der keiner Kirche angehört, das zu versteuernde Einkommen überwiegend erarbeitet, der andere Ehepartner aber einer Kirche angehört, kann ein besonderes Kirchgeld anfallen. Es richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens, ist aber erheblich niedriger als die Kirchensteuer. 

Warum ziehen die Finanzämter die Kirchensteuer ein?

Die Kirchen wollen den Verwaltungsaufwand möglichst gering halten. Deshalb ziehen sie die Kirchensteuer nicht selbst ein, sondern beauftragen die staatlichen Finanzämter damit. Dabei trügt der Eindruck, Staat und Kirche seien weiterhin verflochten, denn es handelt sich um eine Dienstleistung, für die die EKHN den Finanzämtern in Hessen 3 Prozent und in Rheinland-Pfalz 4 Prozent der Einnahmen bezahlt. Ein Gewinn für beide Seiten: Der Staat hat Einnahmen und die EKHN kann auf ein eigenes, kostenträchtigeres Einzugssystem verzichten. So kommt mehr Kirchensteuer bei den Menschen an.

Welche Alternativen gibt es?

In vielen Ländern sind die Kirchen ausschließlich auf Spenden und Kollekten angewiesen. In anderen – etwa Italien – finanzieren sich die Kirchen über eine allgemeine Kultur- oder Sozialsteuer. Beides hat Nachteile. Eine Spendenfinanzierung führt zu starken Schwankungen und macht eine verlässliche Planung unmöglich. Kirchen, die sich über Spenden finanzieren, konzentrieren sich in der Regel auch auf das interne Leben ihrer Gemeinden.

Welche Vorteile hat die Kirchensteuer für die Gesellschaft?

Die Kirchensteuer trägt zum sozialen Ausgleich bei, denn sie berücksichtigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitglieder. Alle haben die gleichen Rechte und steuern das bei, was sie können.

Die Kirchensteuer bindet die Kirchen fest in die Gesellschaft ein. Ihre finanzielle Lage ist direkt an die finanzielle Situation der Wirtschaft und der Menschen gekoppelt.

Die Kirchensteuer macht die Kirchen unabhängig vom Staat und vom Zugriff Einzelner. Ihr Einzug durch die Finanzämter ist zuverlässig, transparent im Verfahren und diskret im Einzelnen. Niemand muss sich der Kirche gegenüber finanziell offenbaren. Niemand kann sich übermäßigen Einfluss verschaffen.

Die Kirchensteuer schafft die Grundlage dafür, dass die Kirchen ein verlässlicher Partner sein können. Sie ermöglicht eine vielfältige geistliche und soziale Arbeit.

Welche Nachteile hat die Kirchensteuer für die Kirchen?

Das Aufkommen der Kirchensteuer ist abhängig vom konjunkturellen Umfeld. Die Kirche muss also für lange konjunkturell schwache Phasen Vorsorge treffen.

Der diskrete Einzug durch die Finanzämter macht es der Kirche unmöglich, sich gezielt und persönlich für die Zuwendungen zu bedanken.

Transparenz: Mehrfache Kontrolle der Finanzen

Die Finanzen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) werden offen, transparent und demokratisch verwaltet und geprüft. Alle Haushaltspläne in der EKHN werden von gewählten Gremien beschlossen. Sie liegen öffentlich aus, jeder kann Einsicht nehmen. Zudem gibt es ein kirchliches Rechnungsprüfungsamt, das unabhängig arbeitet. Es untersteht nicht der Kirchenleitung, sondern der Synode, den gewählten Repräsentanten der Basis. Es kontrolliert die Finanzen aller Einrichtungen und trägt zur Förderung des wirtschaftlichen Handelns bei. Außerdem steht die Kirche als wichtige gesellschaftliche Einrichtung auch unter der Kontrolle der Öffentlichkeit.

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Kirchensteuer wirkt

© kirchensteuer-wirkt.deKirchensteuer wirkt

Die evangelische Kirche zeigt mit der Aktion "Kirchensteuer wirkt", wofür sie diese Einnahmen verwendet. Durch die Kirchensteuer kann sie sich in Seelsorge, Diakonie, Jugendarbeit, Lebensbegleitung, Bildung, weltweiter Entwicklungsarbeit, Kultur und Umweltschutz engagieren. Die konkreten Zahlen der EKHN sind anschaulich in diesen Publikationen zusammengestellt:
Flyer der EKHN: Kirchensteuer wirkt - jede Zahl ein Gesicht (PDF)
Broschüre der EKHN: Kirchensteuer wirkt - jede Zahl ein Gesicht (PDF)
Materialien zu "Kirchensteuer wirkt"

Ich bin gewiss,
dass weder Tod noch Leben,
weder Engel
noch Mächte noch Gewalten,
weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges,
weder Hohes noch Tiefes
noch irgendeine andere Kreatur
uns scheiden kann
von der Liebe Gottes,
die in Christus Jesus ist,
unserm Herrn.

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