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Null Toleranz bei Gewalt –
für einen respektvollen Umgang

EKHN/S. MohrNulltoleranz - gegen MissbrauchEs gibt viele Formen von Gewalt, alle wirken zerstörerisch

Wichtig:

Diese Seite benennt sexualisierte Gewalt und andere Gewaltformen als das, was sie sind – Unrecht. Dies kann belastend und retraumatisierend wirken.
Bitte achten Sie auf sich.

Hier auf den Seiten finden Sie Hinweise zu Hilfsangeboten und Unterstützungsmöglichkeiten. 

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wendet sich gegen jede Form von physischer, psychischer und seelischer Gewalt. Das Kirchengesetz zur „Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ stellt diese besonders perfide, Vertrauensverhältnisse und/oder Abhängigkeiten ausnutzende Gewalt – auch in Form von Manipulation des Gegenübers – in den Mittelpunkt. Es nimmt aber auch die anderen Gewaltformen in den Blick.

Für die Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Grundsätze hat die EKHN eine Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt geschaffen. Untenstehend das Faltblatt der Fachstelle mit den wichtigsten Informationen zum Download.

Faltblatt der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt in der EKHN (PDF)

Ansprechpersonen in der EKHN nach einem Übergriff

Sind Sie Opfer sexualisierter Gewalt oder einer anderen Gewalttat in einer Einrichtung der EKHN geworden?

Erste Maßnahmen:

Ansprechpersonen in der EKHN

Weitere Maßnahmen finden Sie bei "Intervention"

Das Gewaltpräventionsgesetz (GPrävG)

Die Präambel des Gewaltpräventionsgesetzes fasst die grundlegenden Ziele und Überlegungen der EKHN zusammen:

Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt ist Aufgabe und Pflicht aller, die innerhalb der EKHN Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen tragen.

Prävention sexualisierter Gewalt umfasst die Sensibilisierung und Qualifizierung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens, um Grenzverletzungen zu verhindern.
Intervention ahndet Verstöße gegen diese Grundhaltung und erkennt damit auch das Unrecht an.
Aufarbeitung ermöglicht die Identifikation begünstigender Strukturen und die Ableitung und Umsetzung geeigneter präventiver Maßnahmen.
Prävention, Intervention und Aufarbeitung dienen so einer ständigen Verbesserung der Qualität des Schutzes und fördern eine Kultur des achtsamen, respektvollen Miteinanders.“

zum kompletten Gewaltpräventionsgesetz

Der 3-Schritt zur Verhinderung von Gewalt

Prävention – Intervention – Aufarbeitung sind eng miteinander verwoben und müssen aufeinander bezogen werden, wenn Grenzverletzungen und Gewalt jeglicher Art minimiert und möglichst verhindert werden sollen. Für alle drei Bereiche hat die EKHN Standards erarbeitet:

1. Schritt: Prävention

Um Schutzbefohlene vorbeugend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltformen zu schützen, ist eine gelebte Kultur der Achtsamkeit eine wichtige Voraussetzung. Um Prävention in der EKHN wirksam umzusetzen, werden alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens sensibilisiert und qualifiziert. Ziel ist es, Grenzverletzungen zu verhindern. 

mehr über Prävention

2. Schritt: Intervention

Intervention ahndet Verstöße gegen die Grundhaltung der EKHN. Schutz vor Grenzverletzungen und Gewalt jeder Art ist Aufgabe und Pflicht aller, die Verantwortung in der EKHN tragen. Intervention erkennt damit auch das Unrecht von Gewalttaten an. Die Vorgehensweise ist rechtlich festgelegt und wird im Folgenden erläutert.

mehr über Intervention

3. Schritt: Aufarbeitung

Aufarbeitung ermöglicht die Identifikation von Gewalt begünstigenden Strukturen und die Erarbeitung geeigneter präventiver Maßnahmen innerhalb der EKHN. Darüber hinaus ist sie ein Angebot an alle Betroffenen. Die EKHN hat mehrere Aufarbeitungsprojekte umgesetzt, die aus den Fragen von Betroffenen der Heimerziehung vor 1975 und von Grenzüberschreitungen bis hin zu sexualisierter Gewalt entstanden sind.

mehr über die Aufarbeitung

Leichte Sprache: Null Toleranz bei Gewalt

Abb. 15Ein Kind sagt: Stopp!

Manche Menschen haben schlimme Sachen erlebt.
Jemand hat sie verletzt.
Jemand hat sie böse angefasst.
Die Kirche sagt:
Gewalt ist sehr schlecht.
In der Kirche gibt es Hilfe.

Klick auf diese Worte: In leichter Sprache - Null Toleranz bei Gewalt

Handeln der EKHN bei einem Verdacht

Wenn der Verdacht sexualisierter Gewalt bekannt wird, schaltet die EKHN grundsätzlich die Staatsanwaltschaft ein, außer wenn das Opfer dieses ausdrücklich ablehnt. Die EKHN will eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen.

Eine Person, die der sexualisierten Gewalt beschuldigt wird, wird in der Regel bis zum Ende der Ermittlungen vom Dienst freigestellt. Nach Abschluss eines eventuellen strafrechtlichen Verfahrens führt die EKHN ein eigenes disziplinarrechtliches Verfahren durch. Dabei können selbst dann Sanktionen ausgesprochen werden, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.

Die EKHN erwartet von ihren Mitarbeitenden nicht nur die Einhaltung bestehender staatlicher Gesetze, sondern auch ein dem Auftrag der Kirche entsprechendes Verhalten. So ist sexuelle Belästigung nicht immer nach staatlichem Recht strafbewehrt, führt aber in der EKHN gegebenenfalls zu arbeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.

Handeln hilft

Mit der Plakatkampagne „Wir schauen hin und handeln“  zeigt die Kirchenleitung der EKHN eine klare Haltung der Nulltoleranz gegenüber sexualisierter Gewalt. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Internet-Adressen bieten zudem weiterführende Materialien und Anregungen.
mehr über "Handeln hilft"

Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Petra Knötzele und Anette Neff, M.A.

Bild: Abb. 15: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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Stimmen von Betroffenen

S.D. zu ihrem Leben nach der Heimentlassung:

„Denn dieses Stigma, Heimkind zu sein oder aus dem Heim zu kommen, das war ganz gravierend. Also ich habe gedacht, das steht mir auf der Stirn geschrieben, dass ich aus dem Heim kam. Und das war so was Negatives, wie wenn einer aus dem Knast entlassen wird.“

E.K. zum Verhalten von Diakonissen, die sexualisierte Gewalt gegen sie verdeckt hatten:

„Die haben ein Zeugnis abgelegt. Diese Schwestern, die haben doch für sich ein Bekenntnis abgelegt, dass ich das Gegenüber respektiere, würdevoll respektiere. Das passierte nicht.“

Bundesweites Netzwerk von Betroffenen für Betroffene

"Aus unserer Sicht" startet Aufruf zur Beteiligung

Am 11. Januar 2023 startete der Gründungsprozess eines bundesweiten Netzwerks von Betroffenen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.

Entstehen soll das bundesweite Netzwerk „aus-unserer-sicht“ von Betroffenen für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Das Netzwerk ist gedacht als eine Plattform und öffentliche Stimme von Betroffenen. Ziel ist die Partizipation einer Vielzahl und Vielfalt von Betroffenen in politischen und institutionellen Strukturen, in Aufarbeitung und Forschung. Die Beteiligung von Betroffenen in allen gesellschaftlichen Bereichen trägt zu einem gesellschaftlichen Wandel und zu einer Kultur des Hinsehens und Handelns bei.

Weitere Infos

Hilfe für ukrainische Frauen und Kinder in Not

Für geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie bei der Unterbringung von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung betroffen sind. Informationen auf ukrainisch und deutsch infomieren über Hilfemöglichkeiten:
zur Hilfe für ukrainische Frauen und Kindern in Not

Forum-Studie zu sexualisierter Gewalt in Evangelischer Kirche

Die Studie „Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“ soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Sobald das geschehen ist, werden die Ergebnisse hier veröffentlicht.

Detaillierte Beschreibung der Studie

EKD: Zentrale Anlaufstelle.help

Geschulte Fachkräfte stehen für Beratungsgespräche im geschützten Rahmen zur Verfügung.
Zur Zentralen Anlaufstelle.help

Kontakte in der EKHN

Kirchenverwaltung der EKHN - Stabsbereich Chancengleichheit
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Telefon: 06151/405434
Telefon 2: 06151/405414
chancengleichheit@ekhn.de
chancengleichheit-ekhn.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Unabhängige Anlaufstellen sind u.a.

Medizinische Hilfe, auch ohne Strafanzeige

Zu den Modellregionen der "Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung" gehören auch Hessen und Rheinland-Pfalz.

zur Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung

N.I.N.A.

N.I.N.A. bietet ein vertrauliches online-Beratungsangebot für Jugendliche, Erwachsene und Fachkräfte.

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt sowie für Angehörige.
zum Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen

Unter 08000 116 016 und über hilfetelefon.de können sich betroffene Frauen und Menschen aus deren Umfeld beraten lassen.

zum Hilfetelefon

Wildwasser - Hilfe bei sexuellem Missbrauch

"Wildwasser" führt eine Datenbank mit Beratungsstellen vor Ort.

zu "Wildwasser"

Beratungsstellen vor Ort

Zartbitter

Hilfe, speziell auch bei sexualisierter Gewalt gegen Jungen.

zu Zartbitter

Weißer Ring

Der Weiße Ring wie weitere hier gelistete Hilfevereine können in der Regel mit Adressen und Telefonnummern von spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vor Ort helfen:
zum Weißen Ring

Polizeiberatung

Auf den Seiten der Polizeiberatung finden sich ebenfalls umfangreiche Informationen, auch in leichter Sprache.

Polizeiberatung bei Vergewaltigung

Polizeiberatung für Opfer einer Straftat

Polizeiberatung für Zivilcourage

 

 

Ich bin gewiss,
dass weder Tod noch Leben,
weder Engel
noch Mächte noch Gewalten,
weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges,
weder Hohes noch Tiefes
noch irgendeine andere Kreatur
uns scheiden kann
von der Liebe Gottes,
die in Christus Jesus ist,
unserm Herrn.

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