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Propsteien

Das Kirchengebiet der EKHN ist in Propsteibereiche eingeteilt, die jeweils mehrere Dekanate umfassen. Für jeden Bereich gibt es eine Pröpstin oder einen Propst. Diese nehmen in ihrer Region die klassischen bischöflichen Aufgaben wahr und "tragen Sorge für die rechte Wortverkündigung und Verwaltung der Sakramente". Außerdem sind sie zuständig für Ordinationen und Visitationen. Seit 1. Oktober 2017 werden die Prosteibereiche neu geordnet. Sechs Propsteien sind zu fünf Propsteibereichen neu zugeschnitten worden. 

Die Pröpstinnen und Pröpste sind zusammen mit dem Kirchenpräsidenten und seiner Stellvertreterin „insbesondere berufen, innerhalb der Kirchenleitung und gegenüber der Kirche im Gesamten geistlich orientierend zu wirken.“ (Artikel 54,1 KO). Sie werden von der Kirchensynode der EKHN für eine Amtsperiode von sechs Jahren gewählt.

Ordinieren – orientieren - visitieren

Die Pröpstinnen und Pröpste nehmen Amtseinführungen (Ordinationen) vor und begleiten Pfarrstellenwechsel und -besetzungen sowie die theologischen Fortbildungen der Pfarrerinnen und Pfarrer. Daher gehört auch die Seelsorge an Pfarrerinnen und Pfarrer zu ihren Aufgaben. Ihre Sorge gilt der rechten Verkündigung und der Einhaltung der kirchlichen Ordnungen in den Kirchengemeinden und Dekanaten. Darum führen Sie Visitationen in den Gemeinden und Dekanaten sowie bei kirchlichen Diensten durch. Bei ihrer Arbeit sind die Pröpstinnen und Pröpste an die Bekenntnisse der Kirchengemeinden im Kirchengebiet (unierte, lutherische und reformierte) gebunden. Sie sind Mitglieder der Kirchenleitung. Ihnen obliegt auch die Dienstaufsicht über die Dekaninnen und Dekane.

mehr über die Visitation

Geistliche Stimme in der Region

Daneben sind Pröpstinnen und Pröpste geistliche Repräsentanten der evangelischen Kirche in ihrer Region. Sie halten Kontakt zu gesellschaftlichen Gruppen. Sie beteiligen sich als geistliche Stimme an öffentlichen Debatten.

In der Praxis liegt das Schwergewicht der geistlichen Leitungsaufgabe einer Pröpstin bzw. eines Propstes darauf, die Gemeinden, Dienste und Dekanate zu begleiten und zu beraten. Dazu gehören bilanzierende Gespräche, Visitationen sowie auch theologische Stellungnahmen zu aktuellen Herausforderungen des kirchlichen Handelns.

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Ich bin gewiss,
dass weder Tod noch Leben,
weder Engel
noch Mächte noch Gewalten,
weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges,
weder Hohes noch Tiefes
noch irgendeine andere Kreatur
uns scheiden kann
von der Liebe Gottes,
die in Christus Jesus ist,
unserm Herrn.

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